Steigende Fallzahlen und veränderte Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen, wie z.B. gesetzliche Vorgaben, stellen Krankenhäuser vor immense Herausforderungen, die eine modernisierte Patientenversorgung und eine stärkere Vernetzung unabdingbar machen.
Zur Förderung einer IT-gestützten Versorgung hat die Bundesregierung Ende letzten Jahres das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen, welches das bisherige Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erweitert. Dabei werden insgesamt 4,3 Milliarden Euro von Bund und Ländern für Investitionen in Digitalisierung und moderne technische Ausstattung bereitgestellt.
Unter anderem werden Investitionen in Maßnahmen zur digitalen Ausstattung von Notaufnahmen, elektronischen Pflege- und Behandlungsdokumentation, klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen, digitalem Medikationsmanagement und Weiterentwicklungen der Telemedizinstrukturen gefördert. 15 % der Fördermittel sollen dabei jeweils in IT-Sicherheit oder Cybersecurity fließen und sind bei jedem Fördervorhaben zu berücksichtigen. Zur Unterstützung und Implementierung der Digitalisierungsvorhaben können zudem personelle Maßnahmen und Beratungsleistungen über das KHZG finanziert werden.
Die Regierung geht bei dem KHZG noch einen Schritt weiter, um die Digitalisierung der Krankenhäuser voranzutreiben: Für Krankenhäuser, die digitale Maßnahmen nach § 19 KHSFV (wie etwa eine durchgehend elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen) bis zum 01.01.2025 nicht eingeführt haben, fallen Strafzahlungen an.
Die Förderungszuwendungen erleichtern Krankenhäusern die Durchführung überfälliger Digitalisierungs- bzw. Modernisierungsvorhaben, stellen die Weichen für eine digitale Zukunft und tragen außerdem dazu bei, Strafzahlungen zu vermeiden.
Die Mittel des Fonds sind sowohl zeitlich als auch finanziell begrenzt und müssen durch den Krankenhausträger bei den zuständigen Stellen der Länder noch im Jahr 2021 beantragt werden. Doch wie gelingt zunächst eine Identifizierung eines förderfähigen IT-Projektes und eine effiziente und strukturierte Antragstellung und die daran anschließende Projektumsetzung? Welche organisatorischen und prozessualen Auswirkungen bringt das Vorhaben für das Krankenhaus mit sich?
ENGINEERING hilft Ihnen, das Potenzial und die Anwendungsbereiche Ihres Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhabens im Rahmen des Förderprogrammes aufzudecken und diese entsprechend Ihrer Anforderungen umzusetzen. Wir beraten Sie dabei auf allen vier Ebenen. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen können wir zu jedem Zeitpunkt unterstützen.
Konkret unterstützen wir Ihr Krankenhaus bei den folgenden Schritten:
Das Krankenhauszukunftsgesetz stellt die Grundlage für Ihre Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben dar. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Fördervorhaben unabhängig davon, ob Sie eine Software einführen oder ein bestehendes System optimieren möchten. Ihre Vorteile mit unserer Zusammenarbeit:
Bringen Sie Ihr Krankenhaus ins digitale Zeitalter und nutzen Sie dabei die Fördergelder.
Unsere Passion ist es, Strategien mit unseren Kunden zu entwickeln und diese erfolgreich umzusetzen. Dabei bauen wir nicht nur auf Methodenwissen, sondern besonders auf Vertrauen, langjährige Erfahrung und Branchen-Expertise.
Hans Peter Knaust
Geschäftsführer der ENGINEERING
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